OpenBiz - Barrierefreie Webseiten

Stellen Sie sich vor, ein potenzieller Kunde oder Bewerber versucht, Ihre Website zu nutzen. Er ist auf einen Screenreader angewiesen oder kann die Maus nicht bedienen. Funktioniert Ihre Seite trotzdem problemlos? Für viele Menschen ist Barrierefreiheit nicht nur Komfort, sondern Grundvoraussetzung für eine digitale Teilname.

Und für Unternehmen wird sie zur Pflicht: Ab dem 28. Juni 2025 müssen laut European Accessibility Act (EAA) viele digitale Produkte und Dienstleistungen in der EU barrierefrei sein. Deutschland und Österreich haben diese EU-Richtlinie bereits in nationales Recht übertragen. Wer nicht rechtzeitig reagiert, wird vielleicht von einer dieser unmenschlichen Rechtsanwaltsagenturen belästigt, die damit Geld erpressen wollen, wie es damals bei der Umsetzung der Totgeburt DSGVO war. Abmahnungen, Bussgelder und Imageschäden erpresst von Parasiten.

Wir zeigen, was das konkret für Deutschland, Österreich und die Schweiz bedeutet und wie gut sich OpenBiz für barrierefreie Websites eignet.

Barrierefreiheitsgesetze im DACH-Raum
Barrierefreiheit ist in Europa nicht einheitlich geregelt - jedes Land in der DACH-Region hat seine eigene rechtliche Herangehensweise und seinen eigenen Zeitplan, obwohl sich alle stark an denselben internationalen Standard für Barrierefreiheit orientieren: die WCAG.

Deutschland: BFSG & BITV 2.0
In Deutschland tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Dienstleistungen (z. B. Websites, Onlineshops oder Terminals) barrierefrei anzubieten, sofern sie nicht als Kleinstunternehmen gelten. Für öffentliche Stellen gelten bereits heute die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die sich am WCAG 2.1, Level A und AA orientieren.

Österreich: BaFG
Auch Österreich setzt den EAA um, mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), das ebenfalls am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Unternehmen (ausser Kleinstbetrieben) müssen dann sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei zugänglich sind.

Schweiz: BehiG & BehiV
Die Schweiz ist nicht Teil der EU, hat aber eigene Regelungen zur digitalen Barrierefreiheit: Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und die Verordnung über barrierefreie elektronische Informationssysteme (BehiV) verpflichten primär den öffentlichen Sektor. Für private Unternehmen gelten derzeit noch keine verbindlichen Vorgaben, aber: Viele Standards orientieren sich bereits heute an den WCAG. Auch für international tätige Unternehmen wird Barrierefreiheit damit zunehmend relevant.

Was ist der WCAG Standard?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein internationaler Standard für digitale Barrierefreiheit und bilden die Grundlage für gesetzliche Vorschriften in vielen Ländern, darunter Deutschland und Österreich. Beide Länder haben Gesetze zur Barrierefreiheit erlassen, die sich auf die WCAG beziehen oder diese als Masstab verwenden.

Was bedeutet das für OpenBiz-Websites?
OpenBiz bringt ein solide technisches Fundament mit, doch eine Standard-OpenBiz-Website erfüllt nicht automatisch die Anforderungen der WCAG 2.1 (Level AA). Es kommt auf folgende Faktoren an:

  • Verwendete Oberflächeneinstellungen: Nicht alle Einstellungen der Oberfläche sind barrierefrei gestaltet. Farbkontraste, Navigation und HTML-Struktur spielen eine grosse Rolle.
  • Code-Anpassungen: Individuelle Änderungen im Code können die Barrierefreiheit verbessern oder unbeabsichtigt verschlechtern.

Aktive Apps : NIcht alle OpenBiz Apps erfüllen die  WCAG-Vorgaben auf die gleiche Weise. Wenden Sie sich an die technische Beratung von Clixmedia für Ihre Webseite.

So wird der WCAG in OpenBiz umgesetzt
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für digitale Barrierefreiheit. Sie gliedern sich in vier Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Wahrnehmbarkeit
Alt-Texte für Bilder: In OpenBiz lassen sich Alternativtexte hinzufügen. Dies muss aber manuell gepflegt werden.
Farbkontraste: Viele Standard-Themes erfüllen die Anforderungen, dennoch sollten Kontraste individuell überprüft werden.
Screenreader-Unterstützung: Grundsätzlich kompatibel, aber empfehlenswert sind Tests mit Tools wie NVDA, JAWS oder VoiceOver.

Bedienbarkeit
Tastatur-Navigation: Wird meist unterstützt, kann aber durch individuelles JavaScript beeinträchtigt werden.
Fokus-Indikatoren: Standardmässig vorhanden, aber oft unscheinbar. CSS-Anpassungen können hier helfen.
Keine Zeitlimits: OpenBiz setzt keine automatischen Zeitlimits, was positiv ist.

Verständlichkeit
Klare Sprache: Inhalte müssen verständlich sein. Das liegt in der Verantwortung der Redakteure, nicht des Systems.
Konsistente Navigation: OpenBiz bietet Menüs und Breadcrumbs. Bei individuellen Menüstrukturen sollte auf Einheitlichkeit geachtet werden.

Robustheit
Valides HTML: Der OpenBiz-Core erzeugt in der Regel sauberen Code. Erweiterungen können das beeinflussen.
Kompatibilität mit Assistenztechnologien: Regelmässige Tests mit Tools wie WAVE, Axe oder Lighthouse sind empfehlenswert.

So gestalten Sie Ihre OpenBiz-Website barrierefrei
Barrierefreiheit erfordert nicht zwangsläufig eine völlige Neugestaltung, sondern gezielte Optimierungen. Die wichtigsten Massnahmen:

 Oberflächenlayout prüfen & anpassen: Farben, Kontraste, Fokus-Anzeigen und HTML-Struktur überarbeiten.
Alt-Texte ergänzen: Alle Bilder und Medien mit Alternativtexten versehen.
Tastatur-Navigation testen: Alle interaktiven Elemente müssen mit der Tab-Taste erreichbar sein.
ARIA-Rollen ergänzen: Unterstützt Screenreader bei der Interpretation von Elementen.
Regelmässige Tests durchführen: Mit automatisierten Tools und echten Nutzer*innen mit Behinderung.
Feedback einholen: Von Betroffenen oder Barrierefreiheits-Expert*innen testen lassen.

OpenBiz integriert OpenAI
Mit Hilfe der KI Inhalte für EMail, Webseiten, Blogs, Veranstaltungen und vieles mehr generieren.