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Rückforderungsbeleg: Pflichtangaben bei Tarif 590 und TARMED

Letzte Aktualisierung: 31.07.2026

Der Rückforderungsbeleg ist die standardisierte Abrechnung im Schweizer Gesundheitswesen. Er basiert auf dem XML-Standard generalInvoice 5.0 des Forum Datenaustausch und wird von allen Kranken-, Unfall- und Zusatzversicherern verarbeitet. OpenBiz erstellt den Beleg automatisch als PDF mit QR-Code und als elektronische XML-Datei. Dieser Artikel erklärt, welche Patientenangaben zwingend sind und wo sich die Abrechnung nach Tarif 590 (Komplementärmedizin) von der Abrechnung nach TARMED (ärztliche Leistungen) unterscheidet.

Diese Angaben sind immer zwingend

Der Standard schreibt die folgenden Angaben für jeden Rückforderungsbeleg vor – unabhängig davon, ob nach Tarif 590 oder nach TARMED abgerechnet wird:

AngabeBemerkung
Name, Vorname und Adresse der Patientin / des PatientenStrasse, PLZ und Ort sind Pflicht
GeburtsdatumPflichtfeld
GeschlechtPflichtfeld
AHV-Nummer (756…)Neu ab Version 5.0 zwingend – auch beim Tarif 590. In der Vorgängerversion 4.5 war sie noch freiwillig.
VergütungsartTiers Garant (Patient bezahlt und fordert zurück) oder Tiers Payant (Versicherer bezahlt direkt)
GesetzKVG, VVG, UVG, IVG oder MVG
KantonBehandlungskanton
BehandlungsgrundKrankheit, Unfall, Mutterschaft, Prävention oder Geburtsgebrechen
BehandlungszeitraumDatum der ersten und letzten Behandlung
QR-ZahlteilQR-IBAN mit Referenznummer

Fehlen Geburtsdatum, Geschlecht oder AHV-Nummer im Patientenkontakt, kann OpenBiz keine gültige XML-Datei erzeugen. Pflegen Sie diese Felder deshalb bereits bei der Patientenaufnahme.

Unterschiede zwischen Tarif 590 und TARMED

Tarif 590 (Komplementärmedizin)TARMED (ärztliche Leistungen)
GesetzVVG (Zusatzversicherung)KVG; bei Unfall UVG
Vergütungsartpraktisch immer Tiers Garant: die Patientin bezahlt die Rechnung und reicht den Beleg selbst bei ihrer Zusatzversicherung einhäufig Tiers Payant: der Versicherer bezahlt direkt
Versicherer-Angabennicht nötig – beim Tiers Garant werden weder Versicherer noch Versichertenkarten-Nummer verlangtbeim Tiers Payant zwingend: Versicherer (GLN) und Versichertenkarten-Nummer
Diagnosenicht verlangtwird von den Versicherern verlangt (Tessiner-Code oder ICD)
Fall-Nummer / Falldatumnicht nötigbei Unfällen (UVG) zwingend: Schadennummer und Unfalldatum
Bedeutung des Kantonsreine Pflichtangabe, ohne Einfluss auf den Preis – die Tarif-590-Ansätze sind direkt in Franken definierttarifwirksam: der Kanton bestimmt den Taxpunktwert und damit den Preis jeder Leistung

Zuweiser, Arbeitgeber und Fallführender – wann nötig?

Auf dem Rückforderungsbeleg gibt es einen Partner-Block mit vier möglichen Einträgen. Keiner davon ist grundsätzlich Pflicht – sie werden nur in bestimmten Situationen benötigt:

  • Zuweiser: die überweisende Ärztin oder der überweisende Arzt. Bei TARMED bei zugewiesenen oder verordneten Leistungen erwartet (z. B. Labor, Radiologie, Physiotherapie auf Verordnung). Beim Tarif 590 freiwillig – sinnvoll, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
  • Arbeitgeber: nur bei Unfallabrechnungen nach UVG relevant, weil die Unfallversicherung über den Arbeitgeber läuft. Beim Tarif 590 mit VVG nie nötig.
  • Fallführender: nur im Spital- bzw. stationären Umfeld. Weder in der ambulanten Arztpraxis noch in der Komplementärmedizin-Praxis nötig.
  • Leistungserbringer: ist auf dem Beleg ohnehin separat mit GLN- und ZSR-Nummer aufgeführt.

Bleiben die Zeilen «Arbeitgeber» und «Fallführender» auf Ihrem Beleg leer, ist das also kein Fehler, sondern der Normalfall.

Tarifziffern und ihre Bezeichnungen

Jede Leistungszeile besteht aus der Tarifziffer und der offiziellen Bezeichnung aus der jeweiligen Tarifliste. Der Text ist nicht frei wählbar:

  • Tarif 590: Ziffer und Text stammen aus der offiziellen Tarif-590-Liste, z. B. Ziffer 1068 mit der Bezeichnung «Maltherapie, pro 5 Minuten». Abgerechnet wird in 5-Minuten-Schritten über die Menge: 60 Minuten Maltherapie = Menge 12.
  • TARMED: gleiche Logik mit der TARMED-Positionsnummer, z. B. 00.0010 «Konsultation, erste 5 Min. (Grundkonsultation)». Auch hier steckt die Zeiteinheit im offiziellen Positionstext, und die Anzahl Einheiten läuft über die Menge. Zusätzlich weist TARMED jede Position getrennt als ärztliche Leistung (AL) und technische Leistung (TL) in Taxpunkten aus, die mit dem kantonalen Taxpunktwert multipliziert werden.

Die Versicherer prüfen die Tarifziffer maschinell gegen die offizielle Tarifdatenbank – achten Sie deshalb darauf, in OpenBiz bei Ihren Leistungen (Produkten) die korrekte Ziffer und den offiziellen Wortlaut zu hinterlegen.

Checkliste für die Praxis

  • Patientenkontakt: Geburtsdatum, Geschlecht, AHV-Nummer und vollständige Adresse erfassen.
  • Unternehmen und Benutzer: GLN- und ZSR-Nummer der Praxis sowie der behandelnden Person hinterlegen.
  • Leistungen: Tarifziffer und offizielle Bezeichnung gemäss Tarifliste pflegen.
  • Pro Rechnung: Behandlungsgrund und Behandlungszeitraum kontrollieren.
  • Bei Unfall (UVG): zusätzlich Schadennummer, Unfalldatum und Arbeitgeber erfassen.